Das Ziel Nummer 5 heisst "Gender Equality".
"Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen wird ein angemessener, obligatorischer Sozialversicherungsschutz für regelmässig und beträchtlich mitarbeitende Ehegatten (mit Abdeckung Verdienstausfall und Vorsorge) vorgeschlagen." Wenn dies nicht erfüllt ist, könnte ein "angemessener" Teil der Direktzahlungen gekürzt werden.
Traurig genug, dass man für die Sozialversicherung eines Familienmitglieds finanzielle Anreize setzen muss.